Allgemeine Geschäftsbedingungen der BWZ Berlin Elektronik Vertrieb GmbH für Warenlieferungen und damit verbundene Leistungen
AG/St 01/10/03
ADMIN
Wichtiger Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Kunde privater Verbraucher ist, und unsere Lieferungen/ Leistungen weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§1 Geltung der Bedingungen
Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ''AGB'' genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte der BWZ Berlin Elektronik Vertrieb GmbH (im Folgenden ''BWZ Berlin'' genannt), soweit diese gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) erbracht werden. Dies gilt auch dann, wenn BWZ Berlin den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, es sei denn, dass BWZ Berlin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde privater Verbraucher ist und die Lieferungen/Leistungen von BWZ Berlin weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§2 Vertragsabschluss
Angebote von BWZ Berlin sind, auch bezüglich darin genannter Preise, stets freibleibend und unverbindlich.
Der Kunde ist 12 Wochen an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BWZ Berlin eine Bestellung des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) oder per Telefax bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung der Bestellung kann auch durch Übersendung der Rechnung oder durch Auslieferung der Kaufsache/Erbringen der Leistung erfolgen.
§3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
Der Kunde trägt die Kosten für Verpackung, Versand und für eine auf sein ausdrückliches Verlangen geschlossene Versicherung, welche nicht im Preis enthalten sind. Dasselbe gilt für Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.
Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von BWZ Berlin. Übersteigen diese die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn es der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Eingang der Mitteilung von BWZ Berlin über den neuen Preis, ausübt.
§4 Zahlung
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von BWZ Berlin netto (ohne Abzug) mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von BWZ Berlin in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Während des Zahlungsverzugs des Kunden kann BWZ Berlin Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch bei gerügten Mängeln, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von BWZ Berlin anerkannt oder wenn sie unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5 Lieferung
Die Lieferfrist beträgt 30 Tage, wenn nicht anders vereinbart. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von BWZ Berlin, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten An- oder Vorauszahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von BWZ Berlin nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Sofern und soweit BWZ Berlin die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von BWZ Berlin unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch BWZ Berlin verschuldet. Wird BWZ Berlin ohne ihr Verschulden nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig beliefert, ist BWZ Berlin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt oder Ereignissen, welche BWZ Berlin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im Betrieb von BWZ Berlin oder dem des Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen nicht Erfüllung verlangen.
BWZ Berlin ist zu Teillieferung und Teilleistung berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferung bzw. Teilleistungen sind unmittelbar nach Ablieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben Vertrag.
Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BGB gerät BWZ Berlin erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug. Kommt BWZ Berlin mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
Nach Ablauf einer BWZ Berlin bei Lieferverzug zu setzenden, angemessenen Nachfrist, welche mindestens 2 Wochen zu betragen hat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
§6 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. BWZ Berlin wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden.
Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Kunden verzögert, so lagert BWZ Berlin die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware, bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder einen Beauftragten des Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
§7 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware bei BWZ Berlin eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab ihrer Entdeckung bei BWZ Berlin eingeht. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.
BWZ Berlin ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen Mangel nicht ordnungsgemäß gerügt hat. Für ordnungsgemäß gerügte Mängel der Ware oder Leistung leistet BWZ Berlin nach eigener Wahl Gewähr zunächst nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung (Nacherfüllung). Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte ausüben. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, ist das Rücktrittsrecht des Kunden jedoch ausgeschlossen.
Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn BWZ Berlin die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB unberührt.
Garantien im Rechtssinne werden von BWZ Berlin nicht gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§8 Haftungsbegrenzung
BWZ Berlin haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betrifft, nur insoweit als die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung von BWZ Berlin für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, die nicht vertragswesentlich sind, ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BWZ Berlin betroffen ist.
Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von BWZ Berlin ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglistig von BWZ Berlin, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch BWZ Berlin. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§9 Eigentumsvorbehalt
BWZ Berlin behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, BWZ Berlin von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder Untergang der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat BWZ Berlin alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die BWZ Berlin durch eine Verletzung dieser Pflichten bzw. durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer in Abs. 2 und 3 bestimmten Pflicht, ist BWZ Berlin berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung zu verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch BWZ Berlin liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. BWZ Berlin ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern dies unter Eigentumsvorbehalt geschieht und er im Übrigen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BWZ Berlin nachkommt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages sicherungshalber an BWZ Berlin ab, die infolge der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Grund gegen Dritte entstehen. BWZ Berlin nimmt diese Abtretung an. Der Kunde wird widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. BWZ Berlin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen von und im Auftrag für BWZ Berlin. Erfolgt eine Verarbeitung mit andern, BWZ Berlin nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt BWZ Berlin an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von BWZ Berlin gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, BWZ Berlin nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§10 Datenspeicherung
BWZ Berlin speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung von Verträgen und eventueller Reklamationen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten, welche BWZ Berlin im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhält, von BWZ Berlin verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden.
BWZ Berlin wird keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weitergeben, außer an Dritte, welche in die Abwicklung von Aufträgen eingeschaltet sind, soweit diese die Daten benötigen.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Sollten Sie Fragen oder Auskunftsersuchen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an datenschutz@bwz-berlin.de.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen BWZ Berlin und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von BWZ Berlin.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Geschäftssitz von BWZ Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.